Erben & Vererben: Wir kümmern uns um Ihren Nachlass.
Jährlich wird in Deutschland Vermögen von über 100 Milliarden Euro vererbt, ungefähr 75% hiervon ohne letztwillige Verfügung (Testament, Erbvertrag). Haben Sie keine Vorsorge getroffen, tritt im Erbfall die gesetzliche Erbfolge ein. Diese ist nur selten gewollt, da sie zumeist eine Erbengemeinschaft zur Folge hat. Streitigkeiten unter den Erben sind vorprogrammiert.
Auch wenn es eine erhebliche Barriere darstellt, über den eigenen Tod nachzudenken, sollten Sie sich bereits jetzt Gedanken über die Verteilung Ihres Vermögens machen. Ein Todesfall tritt meistens plötzlich und unerwartet ein.
Sie tragen Verantwortung für Ihre Familie und Ihr Unternehmen. Eine Erbengemeinschaft würde beides gefährden.
Mit einem Testament oder einem Erbvertrag bestimmen Sie weitestgehend selbst, was und wie viel Sie wem hinterlassen. Sie können sogar den Vermögensfluss über mehrere Generationen steuern. So können für Sie und Ihre Erben wichtige Güter erhalten werden. Eine geschickte Nachfolgeplanung beugt zudem Streit vor und schützt Ihre Erben vor einer unnötig hohen
Steuerlast.
Was in einer letztwilligen Verfügung geregelt werden sollte, hängt von der individuellen persönlichen Situation und den jeweiligen Vermögensverhältnissen ab. „Mustertestamente“ sind nur selten geeignet, die Situation genau zu treffen.
Auch das von Ehegatten oft gewählte Berliner Testament ist meist ungeeignet. Der Nachlass wird erbschaftsteuerlich zweimal erfasst und der überlebende Ehegatte kann nicht mehr frei testieren. Die „richtige“ Regelung ist oft nicht einfach. Wir geben Ihnen Antworten auf alle Fragen zur Testamentsgestaltung und entwerfen für Sie Ihr Testament oder Ihren Erbvertrag.
Fachanwalt für Erbrecht Frank Felix Höfer unterstützt Sie gerne bei Ihrem Anliegen.
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Tel.: 0711 248 959-33