Ihre Vorsorge für den Erbfall: Vollmachten & Verfügungen
Jeder von uns kann unerwartet in Lebenssituationen geraten, in denen es ihm nicht mehr möglich ist, eigenverantwortlich zu handeln. Was tun, wenn man durch einen Unfall, eine schwere Erkrankung oder auch durch Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann? Was sollten wir bereits jetzt, im gesunden Zustand, tun, falls im Ernstfall Entscheidungen getroffen werden müssen und wir hierzu selbst nicht mehr in der Lage sind? Auf den nächsten Seiten werden wir auf diese und weitere Fragen rund um das Thema Erbrecht Antworten geben.
Vollmachten und Verfügungen zur Vorsorge ermöglichen ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Es wird sichergestellt, dass Ihre Wünsche und Bedürfnisse bekannt sind und sich nicht völlig fremde Menschen um Sie kümmern.
Der Gesetzgeber hat die Patientenverfügung zum 1. September 2009 erstmals gesetzlich geregelt. Im neuen Familienverfahrensrecht, das ebenfalls ab dem 1. September 2009 gilt, ist in vielen Punkten auch das Betreuungsverfahren neu geregelt worden.
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