Ab dem 1. Januar 2009 erhöht sich das staatliche Kindergeld. Das Kindergeld steigt um 10 € für die ersten beiden Kinder von 154 € auf jeweils 164 €. Für das dritte Kind erhalten die Eltern 170 € statt bisher 154 €. Für jedes weitere Kind steigt das Kindergeld auf jeweils 195 €. Die Erhöhung des Kindergeldes wirkt sich auch auf den Kindesunterhalt aus. Der Kinderfreibetrag in der Einkommensteuer wird um 200 € auf 3.864 € angehoben. Zusammen mit dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung werden nun insgesamt 6.024 € für jedes Kind steuerfrei gestellt. Ebenfalls geändert hat sich ab dem 1. Januar 2009 die Düsseldorfer Tabelle, die diese Änderungen umsetzt. Kinder und Jugendliche in bedürftigen Familien erhalten ab diesem Jahr zu jedem Schuljahresbeginn 100 € extra für Schulmaterialien.