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DBA mit Frankreich bzgl. Erbschaftsteuer

Am 2. April 2009 wurde das Abkommen vom 12. Oktober 2006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Nachlässe, Erbschaften und Schenkungen (kurz DBA ErbSt Frankreich) durch Austausch der Ratifikationsurkunden ratifiziert. Das Abkommen tritt am 3. April 2009 in Kraft und findet folglich Anwendung auf Nachlässe von Personen, die am oder nach dem Tag des Inkrafttretens des Abkommens sterben und auf Schenkungen, die am oder nach dem Tag des Inkrafttretens des Abkommens ausgeführt werden.

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