Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht nach der Gesetzesänderung vom 18. Juni 2009
Mittwoch, 15. Juli 2009, 19.30 Uhr
Zentrum Zell, Clubraum,
Alleenstr. 1, Esslingen
Vortrag von Rechtsanwalt Frank Felix Höfer
Der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni 2009 eine gesetzliche Regelung zur Wirksamkeit und Reichweite von Patientenverfügungen beschlossen. Nur durch eine schriftliche Patientenverfügung können Sie für den Fall, dass Sie Ihren Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern können, festlegen, ob bestimmte ärztliche Maßnahmen eingeleitet oder unterlassen werden. Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass nahe Angehörige befugt wären, diese notwendigen Entscheidungen zu treffen.
Eine Vorsorgevollmacht ist die Bevollmächtigung einer Vertrauensperson für den Fall der Entscheidungs- beziehungsweise Handlungsunfähigkeit. Der Gesetzgeber hat bisher keine Regelung geschaffen, wonach die Familie oder der Ehepartner diese Verantwortung übernehmen kann. Wenn Sie keine Vorsorge treffen, wird das Vormundschaftsgericht einen Amtsbetreuer einsetzen, auf dessen Auswahl Sie keinerlei Einfluss haben.
Der Vortrag wird Ihnen zeigen, welche Änderungen der Gesetzgeber beschlossen hat und welche Vorsorgeregelung Sie für ein selbstbestimmtes Leben treffen können und welche Risiken damit verbunden sind.
Anmeldemöglichkeit bis spätestens 10. Juli 2009 erbeten.