Die für Ende Mai 2009 geplante Abstimmung im Bundestag über das Patientenverfügungsgesetz wurde abgesetzt. Die federführenden Initiatoren wollen sich für eine Abstimmung noch vor der Bundestagswahl im September stark machen. Die Unterschiede zwischen den Gesetzesentwürfen der Gruppe um Zöller/Faust (CSU/CDU) sowie Stünker (SPD) sind gering. Weitgehend einig sind sich die Abgeordneten, dass eine Patientenverfügung nicht notariell beurkundet werden muss. Mehrheitlich wird gefordert, dass die Patientenverfügung für den Arzt nur noch dann bindend sein soll, wenn diese im Fünf-Jahres-Abstand aktualisiert wird und vor der Erstellung eine ärztliche Beratung erfolgte. Ansonsten würde die Patientenverfügung nur gelten, wenn die Krankheit einen tödlichen Verlauf angenommen hat. Auch über erst kürzlich getroffene Äußerungen des Patienten, die seinem Willen in einer früher verfassten Patientenverfügung entgegen steht oder diesen erweitert, besteht Uneinigkeit, ob die mündliche Erklärung ausschlaggebend sein soll. Da bislang kein Entwurf eine ausreichende Mehrheit hat, fordert die FDP einen Kompromiss. Zwischenzeitlich liegt ein weiterer Antrag aus der Unionsfraktion vor, der es bei der derzeitigen Situation belassen und kein Patientenverfügungsgesetz verabschieden will.