Am 1. September 2009 tritt das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-RG) in Kraft. Alle spezifisch familiengerichtlichen Vorschriften der Zivilprozessordnung wurden gestrichen und in dem neuen Gesetz konzentriert. Die Verfahrensdauer in umgangsrechtlichen Verfahren soll verkürzt werden, da diese künftig vorrangig und beschleunigt bearbeitet werden müssen.