Die Erbschaftsteuersätze in der Steuerklasse II wurden ab dem 1. Januar 2010 von 30-50% auf 15-43% gesenkt. Dadurch wurde die von vielen als ungerecht empfundene Steuerlast für Geschwister sowie Neffen und Nichten nach der Erbschaftsteuerreform zum 1. Januar 2009 behoben. Auslöser für die Gesetzesänderung waren die geringen Freibeträge und Steuersätze in der Steuerklasse II. Der Freibetrag beträgt hier nur 20.000 €. Geschwister und Geschwisterkinder wurden behandelt wie Nichtverwandte. Bei einem zu versteuernden Vermögen von 75.000 € bis 300.000 € greift künftig ein Steuersatz von 20% statt 30%. Auch Firmenerben erhalten bei der Übernahme von Unternehmen in Zukunft Vergünstigungen. Die Änderungen greifen erst für Schenkungen und Erbfälle ab 2010.