Die Bundesregierung hat am 19. Mai 2010 im Jahressteuergesetz beschlossen, dass künftig Lebenspartner im Bereich der Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer wie Ehegatten behandelt werden. Lebenspartner, die in einer Partnerschaft leben und sich gegenseitig unterhaltspflichtig sind und ihren Partner gegebenenfalls bis zum Tode pflegen, werden nicht nun nicht mehr wie Fremde behandelt. Parteiübergreifend wurde bereits im Vorfeld Zustimmung zu diesem Entwurf signalisiert.