Die Bundesregierung hat am 2. Februar 2011 den Entwurf zum Steuervereinfachungsgesetz beschlossen. Künftig können alle Eltern Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen. Bislang waren Betreuungskosten für die Kinder nur dann als Werbungskosten absetzbar, wenn beide Eltern arbeiteten. Alle anderen Eltern mussten besondere persönliche Umstände nachweisen, um die Betreuungskosten absetzen zu können. Bald werden alle Eltern zwei Drittel der Betreuungskosten pro Kind und höchstens 4.000 € als Sonderausgaben von der Steuer absetzen können. Zugleich werden Betreuungskosten vom Einkommen abgezogen, wenn es um die Berechnung des Anspruchs etwa auf BAföG oder Wohngeld geht.
Auch wird die Beantragung des Kindergelds vereinfacht. Ab dem 1. Januar 2012 müssen Eltern und volljährige Kinder erst nach Abschluss der ersten Berufsausbildung nachweisen, dass das Kind neben der Ausbildung nicht mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet hat. Bislang müssen Eltern und volljährige Kinder nachweisen, dass das Einkommen des Kindes weniger als 8.004 € pro Jahr beträgt.