Am 18. Juni 2011 wird die neue europäische Unterhaltsverordnung in Kraft treten. Mit der neuen Verordnung wird die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen EU-weit erleichtert. Unterhaltsverpflichtete können besser aufgespürt und zur Zahlung aufgefordert werden. Insbesondere können Unterhaltsentscheidungen aus anderen EU-Staaten einfacher und kostengünstiger vollstreckt werden. Ein deutscher Unterhaltsberechtigter kann künftig direkt in einem anderen EU-Staat einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beauftragen. Bislang mussten ausländische Unterhaltsentscheidungen im jeweiligen Aufenthaltsort des Unterhaltsschuldners erst für vollstreckt erklärt werden. Die jeweiligen EU-Staaten werden zentrale Behörden einrichten, die bei Unterhaltsstreitigkeiten zusammenarbeiten. In Deutschland wird dies das Bundesamt für Justiz sein.
Die neue Verordnung muss nicht in deutsches Recht umgesetzt werden, jedoch sind begleitende Durchführungsbestimmungen erforderlich. Den Entwurf hierfür hat das Bundeskabinett im Dezember 2010 verabschiedet. Er sieht ein eigenständiges Aus- und Durchführungsgesetz vor.