Der Bundesrat stimmte am 27. Mai 2011 der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zu. Die Vormundschaft ist vor allem für Kinder da, bei denen der Schutz der Familie versagt hat. Wenn Eltern ihre Kinder vernachlässigen und deshalb das Sorgerecht verlieren, steht den Kindern ein Vormund zur Seite. Der Vormund trifft alle wichtigen Entscheidungen für das Kind. Das neue Gesetz soll für mehr persönlichen Kontakt zwischen Vormund und Kind sorgen und sicherstellen, dass jeder Amtsvormund seine Schützlinge regelmäßig sieht. Ob der jetzt vorgesehene einmalige Kontakt im Monat ausreichend ist, wird bezweifelt. Der Vormund hat die Pflicht, den Mündel persönlich zu fördern und seine Erziehung zu gewährleisten. Auch darf ein amtlicher Vormund künftig nicht mehr als 50 Kinder betreuen. In der Vergangenheit musste ein Amtsvormund oft über 100 Kinder gleichzeitig betreuen, im Extremfall waren es bei einem Vormund 240 Kinder. Ein persönlicher Kontakt war praktisch nicht möglich. Zudem werden die Aufsichtspflichten des Gerichtes und die Berichtspflichten des Vormundes ausgeweitet. Bei der Amtsvormundschaft soll das Jugendamt künftig das Kind vor der Übertragung der Aufgaben des Vormundes auf einen Mitarbeiter anhören.
Auch im Betreuungsrecht – rechtliche Betreuung von Erwachsenen – wird nun mit der Neuregelung ein unzureichender persönlicher Kontakt als Grund für die Entlassung von Betreuern ausdrücklich genannt. Diese Regelung soll insbesondere dazu führen, dass der persönliche Kontakt besser dokumentiert und vom Gericht stärker beaufsichtigt wird.