Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung betreffend die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Nachlassverzeichnisses (§§ 2314, 260 Abs. 2 BGB)
Die Verpflichtung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung betreffend die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Nachlassverzeichnisses erforderte die substantiierte Darlegung eines Grundes für die Annahme, dass das Nachlassverzeichnis nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erstellt worden ist.
LG Dessau-Roßlau, Teilurteil vom 14. Juni 2011 (4 O 23/07)