Ab dem 21. Juni 2012 können gemischtnationale Ehepaare nach der Rom-III-Verordnung einvernehmlich festlegen, nach welchem Recht sich ihre Trennung beziehungsweise Ehescheidung richten soll. Tun sie dies nicht, sagt die Verordnung, was gilt. Seit dem 18. Juni 2011 bestimmt die EU-Unterhaltsverordnung, dass Unterhaltsurteile in fast allen EU-Ländern vollstreckt werden können. Behörden in den jeweiligen EU-Ländern sind verpflichtet, bei der Auffindung der Unterhaltspflichtigen Hilfe zu leisten. Auch das Güterrecht soll europaweit geregelt werden. Bereits seit längerem in Planung ist die Rom-IV-Verordnung. In ihr soll geregelt werden, welches Recht gemischtnationale Ehegatten und eingetragene Lebenspartnerschaften wählen können, das für ihre vermögensrechtlichen Fragen gelten soll. Treffen die Ehegatten keine Bestimmung, regelt die Verordnung auch, welches Recht dann einschlägig ist und welches Gericht im Streitfall bei Ehescheidung oder Tod entscheidet.