Der Landtag von Baden-Württemberg wird am 26. Oktober 2011 die Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 3,5 auf 5 Prozent beschließen. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Laut Mitteilung des Staatsministeriums soll die Verkündung am 4. November 2011 erfolgen, so dass ab dem 5. November 2011 die höhere Steuer gelten würde. Der Zeitpunkt für den Besitz- und Nutzungsübergang soll keine Rolle spielen. Maßgeblich sei lediglich auf den Tag der notariellen Beurkundung.