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Neue Erbschaftsteuer-Richtlinien

Nachdem der Bundesrat am 16. Dezember 2011 den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 (ErbStR 2011) und den Richtlinien für das Bewertungsgesetz (BewG) zugestimmt hat, hat das Bundesministerium für Finanzen diese nun veröffentlicht (BStBl 2011 I Sondernummer 1/2011 S. 2). Mit Inkrafttreten der neuen Richtlinien werden die bis dato gültigen Erbschaftsteuer-Richtlinien 2003 vom 17. März 2003 aufgehoben. Die Neuregelungen waren notwendig geworden, da nach Inkrafttreten des Erbschaftsteuerreformgesetzes 2009 das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sich grundlegend geändert hatte. Auch andere Gesetzte wie das Wachstumsbeschleunigungsgesetz Ende 2009, das Jahressteuergesetz 2010 (JStG), das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts und das Steuervereinfachungsgesetz 2011 hatte Neuregelungen zu unentgeltlichen Zuwendungen unter Lebenden und von Todes wegen gebracht. Die Erbschaftsteuer-Richtlinien sind Weisungen für die Finanzämter und sollen zu einer einheitlichen Anwendung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) und des Bewertungsgesetzes (BewG) führen. Die Finanzgerichte sind an die „Richtschnur“ für die Verwaltung nicht gebunden.

Die ErbStR 2011 gelten für alle Erwerbsfälle, für die die Steuer nach dem 2. November 2011 entstanden ist. Darüber gelten sie auch für alte Erwerbsfälle, wenn die ErbStR 2003 aufgrund der seither erfolgten gesetzlichen Änderungen keine Regelung vorsah.

Erfreulich ist, dass die Richtlinien 2011 neu gegliedert wurden. Jetzt sind die Abschnittsnummerierungen mit dem entsprechenden Paragrafen im ErbStG und BewG gleichlautend (z.B. R E 4 verweist § 4 ErbStG und R B 3 verweist auf § 3 BewG). Hilfreich sind nun auch die in den Richtlinien enthaltenen Erläuterungen zu den jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

Die Richtlinien berücksichtigen unter anderem die Anwendung der Steuerbefreiung für die Unternehmensnachfolge (z.B. Lohnsummenermittlung, Optionsverschonung, begünstigtes Vermögen), die Bewertung von Immobilien nach dem Sach-, Ertrags- und Vergleichswertverfahren, die Steuerbefreiung beim eigengenutzten Familienwohnheim, die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern mit Ehegatten und Neuregelungen bei Zugewinngemeinschaften. Noch nicht enthalten sind aktuelle Änderungen im ErbStG und BewG wie zum Beispiel Schenkungen nach dem EU-Beitreibungsgesetz.

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