Am 1. Januar 2012 hat das von der Bundesnotarkammer in Berlin geführte Zentrale Testamentsregister (ZTR) seinen Betrieb aufgenommen. Das elektronisch geführte Register wird jetzt bei jedem Todesfall von Amts wegen bundesweit auf vorhandene Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) des Verstorbenen geprüft. Es meldet dann an das zuständige Nachlassgericht, ob, wo und gegebenenfalls welche Urkunden der Verstorbene errichtet hat. Erfasst werden künftig sämtliche in notarieller oder gerichtlicher Verwahrung befindlichen erbfolgerelevanten Urkunden. Nicht erfasst werden privatschriftliche Testamente, die der Erblasser nicht in amtliche Verwahrung gegeben hat.
Umfangreicher und langwieriger Schriftverkehr zwischen den verschiedenen Behörden dürfte jetzt der Vergangenheit angehören. Testamente und Erbverträge werden nun zeitnah aufgefunden, so dass für die Erben künftig schneller ein Erbschein erteilt werden kann.
Ähnlich wie beim Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) – ebenfalls bei der Bundesnotarkammer geführt – beinhaltet auch dieses Register aus Gründen des Datenschutzes nicht den Text der jeweiligen Urkunden und damit auch nicht den beziehungsweise die Erben, sondern nur die verschlüsselt gespeicherten Personaldaten des Erblassers und wo sich der letzte Wille in Verwahrung befindet. Auf Wunsch können beispielsweise auch Angaben zur Abkömmlingen oder Auskunftsgebern erfasst werden. Damit sollen zeitaufwendige Anfragen bei Standesämtern vermieden werden. Auf das Register können nur Gerichte und Notarinnen/Notare zugreifen.