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Gemeinsames Sorgerecht für nicht miteinander verheiratete Eltern

Am 4. Juli 2012 hat das Bundeskabinett eine Reform des Sorgerechts für Kinder nicht verheirateter Eltern beschlossen. Weitere Artikel zu diesem Thema finden Sie weiter unten.

Künftig kann der Vater die gemeinsame Sorge auch dann erlangen, wenn die Mutter dem nicht zustimmt. Wie bereits im Referentenentwurf vorgeschlagen, soll zunächst die Kindesmutter das alleinige Sorgerecht haben. Wenn die Mutter das gemeinsame Sorgerecht ablehnt, kann der Vater sich an das Jugendamt wenden, um noch eine Einigung mit der Mutter zu erreichen. Scheitert dies oder besteht von vornherein keine Aussicht auf Erfolg muss er beim Familiengericht einen Antrag auf gemeinsame elterliche Sorge stellen.

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