Notarielles Testament nebst Eröffnungsniederschrift als Nachweis der Erbenstellung ausreichend
Nach einem Urteil des Landgerichts Lüneburg (6 O 28/08) ist der Erbe ist bei Vorlage einer beglaubigten Abschrift eines notariellen Testaments in Verbindung mit der Niederschrift der Testamentseröffnung nicht verpflichtet sein Erbrecht gegenüber einer Bank zusätzlich durch einen Erbschein nachzuweisen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (u.a. ZEV 2005, 170 u. 388) reicht dies zum […]