Einspruchsfrist gegen Einspruchserklärung
Nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln vom 11. März 2009 (5 K 1396/05) gilt die ansonsten übliche Frist von einem Monat und drei Tagen für die Einreichung einer Klage dann nicht, wenn der Einspruchsbescheid per Fax versandt wurde. Gemäß 47 Abs. 1 S. 1 FGO beträgt die Frist für die Erhebung einer Anfechtungsklage einen Monat. […]