Kosten des Scheidungsprozesses weiterhin als außergewöhnliche Belastung abziehbar
Das Finanzgericht Münster (4 K 1829/14 E) entschied Ende 2014, dass Scheidungsprozesskosten auch nach der ab dem Jahr 2013 geltenden gesetzlichen Neuregelung als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind. Die Klägerin und ihr Ehemann ließen sich im Jahr 2013 scheiden. Zuvor schlossen die Eheleute eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung. Darin regelten sie unter anderem, dass die Klägerin den hälftigen […]