Einkommensteuerschuld für das Todesjahr ist Nachlassverbindlichkeit
Der Bundesfinanzhof entschied am 4. Juli 2012 (II R 15/11), dass die vom Erben in seiner Eigenschaft als Gesamtrechtsnachfolger zu leistende, noch vom Erblasser herrührende Einkommensteuerzahlung für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeit gemäß § 10 Abs. 5 Nr. ErbStG abzugsfähig ist. Gemäß § 1967 Abs. 1 BGB haftet der Erbe für die Schulden, die der Verstorbene […]