Frank Felix Höfer, LL.M.
jetzt unverbindlich anrufen:
0711 248 959-33

Mediation bei Erbstreitigkeiten

Wenn gemeinsam geerbt, also eine Erbengemeinschaft begründet wird, führt dies nicht selten zu Auseinandersetzungen der Miterben rund um die Aufteilung des Erbes. Ähnlich verhält es sich bei Enterbung, also wenn jemand testamentarisch von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wird und daher seinen Pflichtteil beansprucht oder bei Streitigkeiten darüber, welche Erbquoten im Erbschein ausgewiesen werden sollen.

Da es hierbei mitunter nicht nur um Geld, sondern auch um subjektiv wertvolle persönliche Erinnerungsstücke geht, können solche Streitigkeiten schnell sehr emotional werden. Um den Konflikt zu lösen, steht neben dem Gerichtsverfahren auch die Mediation als möglicher Weg zur Auswahl. Bei einer solchen Mediation sucht ein qualifizierter, neutraler Mediator mit allen Konfliktparteien gemeinsam nach einer für alle Seiten akzeptablen Lösung.

Als fachlich kompetenter Anwalt für Erbrecht in Stuttgart hat Rechtsanwalt Frank Felix Höfer an dieser Stelle die wichtigsten Informationen zur Mediation für Sie zusammengestellt – kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie sich für eine Mediation interessieren.

Frank Felix Höfer, LL.M.
Jetzt unverbindlich anrufen:

Tel.: 0711 248 959-33

Was ist Mediation?

Die Grundidee der Mediation ist, anstelle einer Konfrontation vor Gericht einen kooperativen Lösungsweg zu wählen. Mithilfe des neutralen Mediators suchen die Streitparteien eine einvernehmliche Lösung für die Aufteilung des Erbes. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass alle Streitparteien grundsätzlich an einem solchen Weg interessiert sind. Der Mediator selbst ist nicht nur neutral und unabhängig, sondern hat auch, anders als ein Richter im Gerichtsverfahren, keine Entscheidungsbefugnis. Seine Funktion und Kompetenzen sind im Mediationsgesetz geregelt. Nach § 4 Mediationsgesetz ist dieses Verfahren darüber hinaus vertraulich.

Aufgabe des Mediators ist, durch Leiten und Strukturieren des Verfahrens die eigentlichen Interessen der jeweiligen Streitparteien herauszuarbeiten. Diese sind dann die Grundlage dafür, geeignete Lösungsoptionen zu finden. Daher laufen die Verhandlungen in einer Mediation ganz anders ab als vor Gericht, wo jede Partei nur den individuellen Vorteil anstrebt. Im Mediationsverfahren kommen Erkenntnisse der Verhandlungsforschung zum Einsatz, die sich bei emotionalen Themen, wie einer Erbschaft, häufig besser eignen, um den Konflikt zu lösen, anstatt ihn zu eskalieren.

Ablauf der Mediation

Als freiwilliges Verfahren kann die Mediation jederzeit von jeder Konfliktpartei sowie auch vom Mediator selbst abgebrochen werden. Dies kommt beispielsweise vor, wenn eine Partei oder der Mediator nicht mehr die Möglichkeit sieht, zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Zum Ablauf der Mediation gibt es keine festgeschriebenen Wege. Die Rahmenbedingungen regelt das Mediationsgesetz, darüber hinaus kommen verschiedene erprobte Verfahren zur Lösungsfindung zum Einsatz. Hierbei orientiert sich der Ablauf häufig an den individuellen Gegebenheiten. Eine typische Mediation kann etwa so ablaufen:

  • Schritt 1: Der Mediator beschafft sich alle wichtigen Informationen rund um den Erbfall, den Nachlass, die Erbengemeinschaft und weitere relevante Details.
  • Schritt 2: Die Verhandlung beginnt oft damit, dass in einem Verhandlungsvertrag der Ablauf vereinbart wird. Zu dieser Vereinbarung zählen die beteiligten Personen, die Gesprächsregeln, die Vertraulichkeit und die Aufteilung der Kosten für das Mediationsverfahren.
  • Schritt 3: Nun wird der Mediator die subjektive Situation der beteiligten Parteien untersuchen und beispielsweise klären, welche emotionalen Bindungen an bestimmte Streitgegenstände und Wünsche für den Ausgang des Verfahrens vorliegen. Anschließend klärt er gemeinsam mit allen Streitparteien die objektive Situation, etwa in Bezug auf die Rechtslage.
  • Schritt 4: Darauffolgend findet die eigentliche Verhandlung statt, bei der auf einen für alle Seiten akzeptablen Kompromiss zur Verteilung der Erbschaft hingearbeitet wird. Hierbei kommen Methoden wie Brainstorming, Einzelgespräche und Tauschgeschäfte zum Einsatz.
  • Schritt 5: Kommt es zu einer Einigung, schreibt der Mediator die erzielten Verhandlungsergebnisse auf. Dieses Dokument unterschreiben dann alle beteiligten Erben.

Wenn Sie mehr über das Thema Mediation erfahren möchten oder einen Anwalt für Erbrecht in Stuttgart als Mediator für Ihre Erbsache suchen, kontaktieren Sie jetzt Ihren Fachanwalt für Erbrecht Frank Felix Höfer.

Anwendungsbereiche der Mediation

Die Mediation ist in vielen Fällen eine sinnvolle Alternative zum Gerichtsverfahren und ist mit nur wenigen Wochen Dauer häufig weniger zeitaufwändig. Mit dem am 2. Januar 2011 verabschiedeten Mediationsgesetz hat der Gesetzgeber seinen Wunsch zum Ausdruck gebracht, dass Streitigkeiten vermehrt außergerichtlich geklärt werden. Mit dem Fokus auf eine Win-win-Situation lassen sich beispielsweise Erbstreitigkeiten oft schneller sowie einvernehmlicher regeln als vor Gericht.

Bereits im Testament kann der Erblasser anordnen, dass im Falle eines Erbstreits der Mediation Vorrang gegenüber der gerichtlichen Auseinandersetzung eingeräumt wird. Darüber hinaus kann sich auch die Erbengemeinschaft verständigen, den Weg einer Erbmediation zu gehen. Sollte es zu keiner Einigung kommen, wie der Nachlass verteilt werden soll, kann die Mediation jederzeit abgebrochen werden. Existiert allerdings bereits ein schweres Zerwürfnis zwischen den erbenden Parteien, dann ist das Interesse an einer einvernehmlichen, fairen Lösung häufig nicht mehr sehr groß. In solchen Fällen ist es wahrscheinlich, dass eine Erbschaftsmediation scheitert.

Person gestikuliert über Mediation bei Erbstreitigkeiten © Zolt4n – stock.adobe.com

Rolle des Mediators

Das Besondere an der Rolle des Mediators in einem solchen Verfahren ist, dass er neutral und vermittelnd auftritt. Anders als ein Richter im Gerichtsverfahren hat er keine Entscheidungsbefugnisse, sondern führt lediglich anhand zuvor gemeinsam festgeschriebener Regeln durch das Mediationsverfahren. Typischerweise führt der Mediator Gespräche mit den einzelnen Konfliktparteien und sucht basierend auf seinen Kenntnissen der Verhandlungsführung einen Weg zur einvernehmlichen Einigung. Mediatoren für Erbschaftsstreitigkeiten sind häufig Anwälte mit einem Schwerpunkt auf Erbrecht, die zusätzlich eine Mediatoren-Ausbildung absolviert haben. Auch ein entsprechend ausgebildeter Notar kann als Mediator tätig werden. Wichtig zu beachten ist, dass ein Rechtsanwalt, der eine Mediation übernimmt, anschließend keiner Konfliktpartei mehr für eine eventuell erforderliche Gerichtsverhandlung als Vertreter zur Verfügung steht.

Mediator mit Kompetenz in Erbrecht

Ein fachlich erfahrener und kompetenter Erbrechtsanwalt kann Sie vertrauensvoll und zielführend zu einer einvernehmlichen Einigung führen. Als Fachanwalt für Erbrecht in Stuttgart begleite ich gerne Ihr Mediationsverfahren – nehmen Sie für weitere Informationen gerne umgehend Kontakt mit unserer Kanzlei auf.