Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Stuttgart
Unsere Leistungen im Familienrecht im Überblick
Was das Familienrecht regelt und was wir für Sie tun können
Das Familienrecht regelt Ehe, Trennung und Scheidung sowie die damit zwangsläufig zusammenhängenden Folgesachen wie Versorgungsausgleich, Vermögensauseinandersetzung (Zugewinnausgleich, Hausrat, Familienheim etc.), Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht.
Angesichts der wachsenden Scheidungsquote und des heutigen Leitbildes der Ehe (Stichwort Eigenverantwortung), sind die gesetzlichen Regelungen des Güterrechts und der Scheidungsfolgen für viele Ehen unpassend. Durch einen Ehevertrag können Sie für den Fall der Trennung und Scheidung einverständliche Regelungen treffen und so z. B. die Zerschlagung Ihres Unternehmens verhindern. Bei einer Trennung streben wir möglichst einvernehmliche und umfassende Regelungen an. Durch eine Trennungs- und Scheidungsvereinbarung werden jahrelange Prozesse vermieden, die kostenintensiv und psychisch belastend sind.
Als Ihre Kanzlei für Familienrecht in Stuttgart bieten wir Ihnen kompetente und zuverlässige Beratung sowie Rechtsvertretung bei allen juristischen Angelegenheiten rund um Eheschließung, Trennung und Ehescheidung sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Die Palette unserer familienrechtlichen Dienstleistungen reicht dabei vom Aufsetzen eines Ehevertrags über die juristische Beratung und Begleitung in der Trennungsphase bis hin zur Vertretung durch Frank Felix Höfer als Fachanwalt Ihres Vertrauens im Scheidungsverfahren.
Nehmen Sie gerne telefonisch Kontakt auf und vereinbaren Sie mit unserer Kanzlei einen Termin für ein Erstgespräch!
Tel.: 0711 248 959-33
FAQs – häufig gestellte Fragen
Regelungen einer Ehe oder Lebenspartnerschaft im Familienrecht
Eine Ehe oder Lebenspartnerschaft (Ehe für homosexuelle Menschen von August 2001 bis einschließlich September 2017) sowie deren Auflösung sind mit zahlreichen familienrechtlichen Regelungen verbunden. Anders als dem Rechtsanwalt fehlt Ihnen als Laie das nötige juristische Fachwissen, um die Folgen für Sie richtig einschätzen zu können. Bei sämtlichen juristischen Fragen zu Unterhalt oder Vermögensausgleich beraten, begleiten und vertreten wir Sie loyal und kompetent.
Unsere Kanzlei in Stuttgart bietet Ihnen bei Bedarf bereits vor der Eheschließung eine umfassende Beratungstätigkeit für den Fall einer Trennung und setzt für Sie einen entsprechenden Vertrag auf.
Sie haben Fragen? Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Tel.: 0711 248 959-33
Ihr Anwalt für Familienrecht in Stuttgart hilft als Vertretung in Folgesachen bezogen auf Ihr Kind
Sind Sie Eltern gemeinsamer Kinder, bieten wir Ihnen eine engagierte Vertretung in Folgesachen wie dem Sorgerecht für Ihr Kind. Im Falle des alleinigen Sorgerechts für Ihren ehemaligen Partner bzw. Ihre ehemalige Partnerin unterstütze ich Sie als zweiten Elternteil für ein geregeltes Umgangsrecht. Auch bei Folgesachen, die finanzielle Aspekte betreffen, wie zum Beispiel Kindesunterhalt und Versorgungsausgleich, vertreten wir Sie mit unserer Kanzlei kompetent und umfassend.
Selbstverständlich übernehme ich als Fachanwalt auch die Vertretung bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Dabei berate ich Sie in Bezug auf den Ehevertrag gewissenhaft und fachkundig über einzelne, für die Zukunftsplanung wichtige, Punkte wie Vermögensaufteilung oder Regelungen über das Familienheim im Falle einer Scheidung. Ist kein Vertrag vorhanden und sind für den Scheidungsfall Fragen hinsichtlich Zugewinnausgleich und Ehegattenunterhalt, Verteilung von Hausrat und Besitz zu klären, streben wir in Ihrem Interesse eine für Sie kostengünstige, einvernehmliche Lösung an.
Durch eine Trennungs- und Scheidungsvereinbarung unterstütze ich Sie dabei, jahrelange, Nerven und Geld aufzehrende Prozesse zu vermeiden. Kommt es nicht zu einer einvernehmlichen Vereinbarung, vertritt Sie unsere Anwaltskanzlei loyal vor dem Familiengericht.
Interessenvertretung Ihrer minderjähriger Kinder – Ein Fall für das Familienrecht
Um auch die Interessen Ihrer minderjährigen Kinder bei einer Ehescheidung zu wahren, vertreten wir Sie als Vater oder Mutter mit dem nötigen Fingerspitzengefühl.
Hierbei streben wir bereits bei einer Trennung der Eltern im Hinblick auf Themen wie Sorgerecht und Umgang sowie Kindesunterhalt eine möglichst einvernehmliche Vereinbarung zum Wohl der Kinder an. Zögern Sie nicht, bei sämtlichen Fragen rund um das Familienrecht Kontakt zu mir als Rechtsanwalt und Fachanwalt aufzunehmen und vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Anwaltskanzlei in Stuttgart!