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Sorgerecht und Umgangsrecht

Wenn zwei verheiratete Elternteile ein gemeinsames Kind aufziehen, steht ihnen mit dessen Geburt das gemeinsame Sorgerecht zu. Nach einer Trennung sowie bei unverheirateten Eltern ist die Situation hingegen nicht immer ganz so eindeutig. Was bedeuten die Begriffe Sorgerecht und Umgangsrecht im Familienrecht konkret, worin bestehen die Unterschiede und welche Rechte sowie Pflichten sind damit verbunden? Das Kanzlei-Team von Rechtsanwalt Frank Felix Höfer berät Sie gerne zu diesem Thema und übernimmt bei Bedarf Ihre Vertretung vor dem Familiengericht.

Was unterscheidet Sorgerecht und Umgangsrecht?

Der Hauptunterschied zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht ist die Möglichkeit, grundlegende Entscheidungen rund um die Lebensführung des Kindes zu treffen. Dies erlaubt nur das Sorgerecht. Das Umgangsrecht ist auf den Umgang mit dem Kind beschränkt, also das Verbringen gemeinsamer Zeit. Während dieser Zeit können umgangsberechtigte Personen allerdings Alltagsentscheidungen für das Kind treffen, etwa zur Schlafenszeit.

Das Sorgerecht üben verheiratete Eltern gemeinsam aus, auch nach einer Scheidung. Wichtige, das Kind betreffende Entscheidungen müssen also einvernehmlich getroffen werden. Bei schwerwiegenden Gründen, etwa zerstrittenen Eltern, kann auch das alleinige Sorgerecht eines Elternteils beantragt werden.

Anders sieht dies bei unverheirateten Eltern aus. Hier erhält der Vater nicht automatisch das Mitsorgerecht. Grundsätzlich steht allerdings jedem Elternteil ein Umgangsrecht zu. Dies gilt auch nach einer Trennung von der Mutter und wenn diese inzwischen eine andere Person geheiratet hat. Ausschlaggebend sind in einem solchen Fall das Kindeswohl und die aufgebaute Bindung.

Im Streitfall kann das Familiengericht den Umfang des Umgangs festlegen. Hierbei spielen die Stärke der Bindung des Kindes zur Person sowie das Alter eine Rolle. Für Kleinkinder besteht das Umgangsrecht in der Regel nur stundenweise. Für Kinder ab dem Grundschulalter sind auch Übernachtungsbesuche und gemeinsame Reisen mit der umgangsberechtigten Person möglich.

Sorgerecht und Umgangsrecht in Stuttgart

Welche Rechte und Pflichten haben biologische Eltern sowie Dritte?

Das Sorgerecht selbst ist sowohl ein Recht auf die Sorge für das Kind als auch die Verpflichtung dazu. Wer das Sorgerecht trägt, muss das Kindeswohl sicherstellen. Hierzu zählen die Erziehungs- und die Aufsichtspflicht. Darüber hinaus hat auch das Kind in diesem Zusammenhang bestimmte Rechte, wie das Recht auf gewaltfreie Erziehung.

Wie bereits erwähnt, erhalten verheiratete biologische Eltern in der Regel automatisch mit der Geburt das gemeinsame Sorgerecht. Bei unverheirateten Eltern, etwa in einer Lebenspartnerschaft, erhält die Mutter das Sorgerecht. Der leibliche Vater muss für ein Mitsorgerecht die Vaterschaft anerkennen und eine Sorgeerklärung abgeben. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass beide Elternteile erklären, gemeinsam die Sorge für das Kind übernehmen zu wollen. Bei einer späteren Heirat erhält er ebenfalls das Mitsorgerecht.

Auch Dritte haben in der Regel ein Umgangsrecht mit dem Kind, etwa Stiefeltern, Großeltern, Geschwister oder Lebenspartner eines umgangsberechtigten Elternteils. Dies soll dem Kindeswohl dienen – denn auch das Kind hat ein Recht auf Umgang mit ihm nahestehenden Personen.

Mit dem Umgangsrecht sind allerdings auch Pflichten verbunden. Für Elternteile gilt in diesem Zusammenhang das Gebot zur Neutralität. Wer durch Verhalten oder Äußerungen versucht, dem Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil zu schaden, verstößt dagegen. In einem solchen Fall kann das Familiengericht entsprechende Maßnahmen ergreifen, beispielsweise einen Umgangspfleger oder in schwerwiegenden Fällen einen Gerichtsvollzieher bestellen.

Wie können Sorge- bzw. Umgangsrecht durchgesetzt oder entzogen werden?

Im Sinne des Kindeswohls sind grundsätzlich einvernehmliche, konfliktfreie Lösungen anzustreben. Dies ist allerdings nicht immer möglich. Es kann vorkommen, dass ein Elternteil dem anderen das ihm zustehende Sorge- oder Umgangsrecht nicht einräumen will. Umgekehrt kann es zum Wohle des Kindes nötig sein, bestehende Rechte einzuschränken oder ganz zu entziehen.

In solchen Fällen vertritt Frank Felix Höfer gerne als erfahrener Fachanwalt für Familienrecht in Stuttgart Ihre Interessen vor dem Familiengericht.

Für das Entziehen des vorhandenen Sorgerechts bestehen im Familienrecht hohe Hürden. Familiengerichte werden zunächst weniger schwerwiegende Instrumente einsetzen. In einigen Fällen wird einem Elternteil das Sorgerecht aber gerichtlich entzogen, um das Kindeswohl sicherzustellen. Dies kann der Fall sein bei:

  • Alkoholismus
  • häuslicher Gewalt
  • schwerwiegenden Erziehungsfehlern
  • Vernachlässigung und Verletzung der Aufsichtspflicht
  • erheblichen Straftaten

Das Umgangsrecht kann in bestimmten Fällen ebenfalls eingeschränkt oder versagt werden. Hierfür ist wieder das Kindeswohl entscheidend. Situationen, in denen das Umgangsrecht gerichtlich aufgehoben werden kann, liegen etwa vor bei:

  • nachgewiesenem sexuellem Missbrauch oder Misshandlung
  • konkreter Entführungsgefahr
  • Unfähigkeit zur Betreuung aufgrund schwerer Alkohol- oder Drogenabhängigkeit

Darüber hinaus kann der Umgang auch im Sinne des Kindeswohls eingeschränkt werden, wenn das Kind sich objektiv begründbar in Gegenwart der Person unwohl fühlt oder die Person das Kind negativ beeinflusst. Grundsätzlich wird aber auch ein Umgangsverbot nur als letztes Mittel in sehr schweren Fällen verhängt. Zuvor stehen andere Möglichkeiten, wie der begleitete Umgang, zur Verfügung.

Es kommt mitunter vor, dass der sorgeberechtigte Elternteil dem anderen Elternteil sein bestehendes Recht auf Umgang mit dem Kind nicht gewährt. In solchen Fällen ist es möglich, mit einem Rechtsanwalt vor dem Familiengericht das Umgangsrecht durchzusetzen. Zunächst kann dieses eingeklagt werden. Oft weigert sich der andere Elternteil aber weiterhin. Dann wird die gerichtliche Vollstreckung möglich, wobei Ordnungsmittel, wie Ordnungsgeld und Ordnungshaft, zum Einsatz kommen. Da aber auch hier das Kindeswohl im Mittelpunkt steht, nutzt man zuvor Vermittlungsverfahren, um möglichst eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Nicht zuletzt kann es passieren, dass der sorgeberechtigte Elternteil mit dem Kind umziehen will – in eine mehrere Fahrstunden entfernte Stadt oder vielleicht sogar ins Ausland. Eine solche Entscheidung würde das Umgangsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils sowie Dritter drastisch einschränken. Oft entscheiden Familiengerichte in derartigen Fällen, dass dies zulässig ist, weil das Sorgerecht schwerer wiegt als das Umgangsrecht. Hierbei sind aber viele Faktoren abzuwägen, nicht zuletzt das Kindeswohl und die Gründe für den Umzugswunsch. Sorgeberechtigte Elternteile sollten sich vor einem solchen Schritt im Zweifelsfall juristisch beraten lassen.

Sorgerecht in Stuttgart

Wie die Unterhaltszahlungen bei einer Ehescheidung geregelt werden

Auch nach der Scheidung sind Ehepartner weiterhin verpflichtet, im Falle eines Unterhaltstatbestandes bei entsprechender Notwendigkeit den Lebensunterhalt des anderen Partners sicherzustellen. Dies trifft zum Beispiel zu, wenn die Ehepartner eine Familie gegründet haben und es ein oder mehr gemeinsame Kinder gibt, die von einem der Eltern betreut werden. Kann der betreuende Elternteil deswegen nicht in Vollzeit arbeiten, bestehen Unterhaltsansprüche. Auch bei unterschiedlich hohem Einkommen oder wenn der betreuende Elternteil sich in Ausbildung befindet, kann eine Unterhaltspflicht bestehen.

Die Höhe des Kindesunterhalts, auch Ehegattenunterhalt genannt, ist in der Düsseldorfer Tabelle geregelt. Wenn sich der unterhaltspflichtige Elternteil weigert, zu zahlen oder überhöhter Unterhalt gefordert wird, fällt dies in die Zuständigkeit des Familiengerichts. Als erfahrene Fachanwaltskanzlei vertreten wir in einem solchen Verfahren sachverständig die Interessen unserer Mandanten und Mandantinnen. Außerdem können Beistandschaften beim Jugendamt beantragt werden, dann vertritt dieses Amt den Anspruch des Kindes auf Unterhalt. Kontaktieren Sie uns gerne für eine umfassende Beratung zum Unterhaltsrecht sowie zu weiteren Themen rund um die Ehescheidung, wie Ehevertrag, Vermögensauseinandersetzung und Versorgungsausgleich.

Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte? Als Ihr Anwalt für Familienrecht in Stuttgart berät Fachanwalt Frank Felix Höfer Sie gerne zu allen Fragen rund um Sorge- sowie Umgangsrecht und vertritt Sie kompetent vor dem Familiengericht.