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Unterhalt bei Trennung: Was Sie dazu wissen müssen

Eine Trennung ist keine einfache Sache. Neben der emotionalen Belastung kommen wichtige Fragen auf: Wer hat Anspruch auf Unterhalt, wie hoch ist dieser und wie kommen Sie zu Ihrem Recht? Frank Felix Höfer berät Sie als Ihr Analt für Familienrecht in Stuttgart umfassend und kompetent und vertritt Sie auch juristisch.

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Trauriges Kind mit streitenden Eltern über Unterhalt zu Hause

Wer hat nach Trennung oder Scheidung Anspruch auf Unterhalt?

Nach einer Trennung bzw. Scheidung sind theoretisch mehrere Personen unterhaltsberechtigt. In der Trennungszeit, also bis zum Vollzug der Scheidung, kommt der Anspruch auf Ehegattenunterhalt zum Tragen. Ist die Scheidung rechtskräftig, so entsteht unter Umständen ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Das kann etwa der Betreuungsunterhalt für Kinder sein oder ein Unterhalt aus anderen Gründen (etwa Krankheit oder Alter).

Sind die Kinder minderjährig, erwächst ihnen der Anspruch auf den Unterhalt durch beide Elternteile. Zur Zahlung verpflichtet ist dabei der sogenannte barunterhaltspflichtige Elternteil. Befindet sich ein volljähriges Kind in einer Ausbildung, hat es ebenfalls einen Unterhaltsanspruch.

Wie berechnet sich die Höhe des Unterhalts?

Wie hoch der Unterhalt sein sollte, wird in Deutschland nach klaren Kriterien festgelegt. Zur Feststellung des Kindesunterhalts wird zunächst die sogenannte Düsseldorfer Tabelle herangezogen. Hierbei wird ein Richtwert herangezogen, der sich am Kindesalter sowie am Nettoeinkommen der Eltern orientiert. Darüber hinaus wird der Bedarf des Kindes ermittelt und die Leistungsfähigkeit bzw. der Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Elternteils.

Der Ehegattenunterhalt berechnet sich aus anderen Faktoren:

Wichtig ist hier die Einkommensermittlung. Dabei werden die Nettoeinkommen der Ehegatten abzüglich diverser Ausgaben berücksichtigt.
Daneben gilt die Bedarfsermittlung, die anhand des Lebensstandards während der Ehe erfolgt.
Zur Feststellung der Leistungsfähigkeit wird die Zahlungskraft des Unterhaltspflichtigen geprüft.

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Wie setzt ein Anwalt Ihre Unterhaltsansprüche durch?

Das Familienrecht ist auch für uns Anwälte ein schwieriges Terrain. Im ersten Schritt findet zumeist eine Beratung statt, bei der unter anderem die Einkommens- und Vermögensverhältnisse analysiert werden. Dann wird versucht, eine außergerichtliche Einigung zwischen den Parteien zu erzielen.

Sind sämtliche Ansprüche geklärt und die Unterhaltszahlungen bleiben dennoch aus, erfolgt meist eine erste schriftliche Aufforderung durch den Anwalt oder die Anwältin. Ist das erfolglos, wird ein Verfahren eingeleitet und Ihr Fall landet vor dem Familiengericht. Nachdem dieses ein Urteil gefällt hat, wird es vollstreckt, etwa durch Maßnahmen wie Lohnpfändungen.

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